EU-Richter machen ISDS den Garaus
Früher wurden die Kritiker privater Schiedsgerichte für Handelsstreitigkeiten als ewiggestrige Globalisierungsgegner belächelt. Heute bekommen sie Recht – sogar vom höchsten EU-Gericht.
Streitigkeiten müssen von ordentlichen Gerichten überprüft werden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Ansonsten verstoßen die so genannten ISDS-Regeln gegen EU-Recht und sind damit unzulässig.
Die “private Sondergerichtsbarkeit”, die die Kritiker seit Jahren bemängeln, dürfte damit der Vergangenheit angehören. Das Urteil betrifft 196 bilateralen Investitionsschutzabkommen – also eine ganze Menge.
LobbyControl bewertete das Urteil als “Anfang vom Ende einseitiger Konzernklagerechte in Europa”. Denn die Schiedsgerichte waren vor allem von Unternehmen genutzt worden, um staatliche Gesetze auszuhebeln.
Allerdings sind außereuropäische Abkommen wie CETA (Kanada) oder TTIP (USA) von dem Urteil nicht betroffen. Für CETA wurde allerdings schon ein neues, angebliches transparentes Schiedsverfahren vereinbart.
Auch diese Reform kam aber nur auf Druck der TTIP- und CETA-Gegner zustande, die in Berlin und anderswo Zehntausende mobilisiert und die SPD unter Druck gesetzt hatten…
Ein Europäer
7. März 2018 @ 17:53
Die Entscheidung ist ein grobes Fehler. Die EU-Richter haben den Protektionismus gefördert. Groß- und kleininvestoren operieren ungern mit ungenügendem Rechtsschutz.
Dixie Chique
8. März 2018 @ 10:18
Och die armen Investoren. Sie hatten ja bloß 40 Jahre Zeit wo sie rein gar nix zu befürchten hatten und die Spielregeln selbst aufstellen konnten, an die sie sich später nicht hielten. Und jetzt schauen sie der Lawine beim Entstehen zu. Die sollen also das Operieren den Chirurgen überlassen und sich schon mal mit dem Gedanken „Judgement“ anfreunden.
..“ and finally the tables are starting to turn..“ (T.Chapman)
Dixie Chique
7. März 2018 @ 15:35
Wow, wie soll man so viele gute Neuigkeiten in einer Woche nur verkraften?