Den Haag gegen EU-Sondergericht
EU-Kommissionschefin von der Leyen will ein Sondergericht gründen, um Russland für Kriegsverbrechen in der Ukraine abzustrafen. Der Chef des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag kritisiert das scharf.
Der Chefankläger des Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag hat sich gegen ein Sondertribunal zur Ahndung russischer Verbrechen in der Ukraine ausgesprochen. Dadurch könnte die Arbeit des IStGH “unterlaufen” werden, warnte Chefankläger Karim Khan. “Wir sollten Zersplitterung vermeiden und stattdessen am Zusammenschluss arbeiten.”
Er forderte die internationale Gemeinschaft auf, den IStGH bei seinen Ermittlungen zu unterstützen und zu finanzieren. “Wir dürfen nicht scheitern. Wir brauchen die Mittel, um unsere Aufgabe zu erfüllen. Wir haben diese Mittel nicht”, sagte Khan.
Ausdrücklich widersprach Khan der Darstellung von der Leyens, ein Sondertribunal sei nötig, weil der IStGH nicht gegen Russland vorgehen könne, weil dieses nicht Mitglied ist.
Die IStGH-Mitgliedstaaten könnten Wege finden, um dem Gericht die Verfolgung eines Drittlandes zu ermöglichen. Auch das Gesetz zur Immunität habe die EU “falsch dargestellt”.
Harscher könnte ein Verriss kaum ausfallen. Von der Leyen überschreitet nicht nur ihre Kompetenzen, sie hat auch die Rechtslage nicht verstanden und führt die EU in eine unmögliche Mission…
Siehe auch Mission Creep in der Ukraine
Monika
7. Dezember 2022 @ 11:28
“Bei den USA traut sich der IStGH allerdings nicht, weil diese ja bereits angekündigt hatten, dort angeklagte US-Bürger notfalls mittels miltärischer Aktionen herauszuholen…”
Wäre es nicht interessant das herauszufinden? Da (fast) alle Welt vor den vollmundigen Ankündigungen solcher Ungeheuerlichkeiten der USA in Handlungsstarre verfällt, können sie als Scheinriese bestehen bleiben. Wer wollte weltweit noch irgendein “Geschäft” mit den USA oder Verbündeten der USA eingehen, wenn klar ist, wie “Partner” faktisch behandelt werden. So eine Aktion würde dem Dollar und den USA als Hegemonialmacht definitiv die Luft raus lassen.
KK
6. Dezember 2022 @ 23:07
@ umbhaki:
„Frau von der Leyen besitzt für ihr Amt nicht die übliche demokratische Legitimation…“
Könnte man, da sie immerhin zwar nicht wie angekündigt durch den Wähler, sondern durch den Rat ins Amt gekommen ist, vielleicht noch verschmerzen, wenn sie wenigstens die nötige QUALIFIKATION hätte. Aber die hatte sie ja schon nicht für ihre früheren Ämter mit deutlich überschaubareren Aufgaben beweisen können.
Was soll man von einem europäischen Rat und einer EUCO auch erwarten, die solche Böcke wie Günther Oettinger als „Kommissar für Digitalwirtschaft“ ausgerechnet auf diesem Feld zum Gärtnern geschickt hatte?
umbhaki
6. Dezember 2022 @ 22:21
Inzwischen verfestigt sich der Eindruck, dass gewisse EU-Funktionäre und -innen vollkommen das Gefühl dafür verloren haben, welche Aufgaben ihnen eigentlich zukommen. Sie erscheinen regelrecht besoffen von ihrer eingebildeten Machtfülle. Frau von der Leyen marschiert da ganz offensichtlich vorneweg vor dieser übergeschnappten Mannschaft.
Was treibt diese Frau und ihr Gefolge an? Wie kommen die dazu, ihr vorgesehenes Aufgabengebiet in dieser Weise zu vernachlässigen und sich in aller Öffentlichkeit mit Aktivitäten zu produzieren, die weit außerhalb ihrer Kompetenzen liegen?
Frau von der Leyen besitzt für ihr Amt nicht die übliche demokratische Legitimation. Ist es das, was die Dame so frei drehen lässt, weil sie weiß, dass sie machen kann was sie will, ohne persönliche Folgen befürchten zu müssen?
KK
6. Dezember 2022 @ 14:19
“Die IStGH-Mitgliedstaaten könnten Wege finden, um dem Gericht die Verfolgung eines Drittlandes zu ermöglichen. Auch das Gesetz zur Immunität habe die EU “falsch dargestellt”.”
Bei den USA traut sich der IStGH allerdings nicht, weil diese ja bereits angekündigt hatten, dort angeklagte US-Bürger notfalls mittels miltärischer Aktionen herauszuholen, was faktisch einer Kriegserklärung an den NAhTOd-Partner Niederlande gleichkäme.
@european:
Bei den Drohnenmorden der USA (und der deutschen Beihilfe via Ramstein) geht es ja auch nicht nur um die angeblich als “Terroristen” identifizierte Personen, sondern auch die als “Kollateralschäden” mitsterbenden Zufallsopfer, weil sie sich dummerweise in der Nähe aufgehalten hatten. Von Verwechslungen, die dabei ebenfalls vorkommen, ganz zu schweigen.
european
6. Dezember 2022 @ 11:00
Rechtsprechung macht nur dann Sinn, wenn sie fuer alle gilt. Ansonsten ist es Willkuer.
Der weltgroesste Brandstifter und Kriegsverbrecher, die USA, lehnen den IStGH ebenso ab wie Russland und andere Laender. Auf welcher Rechtsgrundlage wuerde also Russland verurteilt und die USA nicht, z.B. fuer den Irak-Krieg, die Morde in Afghanistan, Libyen, angezettelte Buergerkriege, Putsche etc.
Was ist mit den 3000 Drohnenmorden der USA mit Deutschland als Relaisstation? Todesurteil ohne Anklage, Gerichtsurteil, Rechtsverfahren. Jenseits aller Rechtsstaatlichkeit. Und wir haben Hilfestellung geleistet. Also sind wir auch mitschuldig. Nur weil die USA behauptet (!!!), jemand sei ein Terrorist, muss das noch lange nicht stimmen. Dafuer gibt es die Gerichtsverhandlungen – mit dem Recht auf einen Verteidiger.
Nichts wird passieren, solange Recht und Gesetz nicht fuer alle gilt. Und so bitter das dann auch ist. Es ist richtig so.