Das RT-Verbot war nur der Anfang

Anfang März hat die EU-Kommission die russischen Staatsmedien RT und Sputnik verboten. Widerstand gab es kaum, und so plant Brüssel bereits die nächsten Eingriffe in die Meinungsfreiheit.

Außergewöhnliche Zeiten verlangen nach außergewöhnlichen Maßnahmen“: Mit diesen Worten begründete die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Vera Jourova, Anfang März das EU-weite Verbot für die russischen Staatsmedien RT und Sputnik. „Wir alle stehen für die Redefreiheit, aber sie darf nicht zur Verbreitung von Kriegspropaganda missbraucht werden. Der Kreml hat Informationen zur Waffe gemacht.“

Es war ein Tabubruch, und das gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen sind Meinungs- und Pressefreiheit ein integraler Bestandteil der EU-Grundrechtecharta. „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungs­freiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben“, heißt es in Artikel 11. Er wurde mißachtet.

Zum anderen ist die EU-Kommission für die Zulassung von Medien gar nicht zuständig. Dies ist Sache der 27 EU-Mitgliedsländer. In Deutschland liegt die Kompetenz bei den Landesmedienanstalten. Die Brüsseler Behörde hat ihre Kompetenzen eindeutig überschritten und zwei (aus guten Gründen) getrennte Bereiche – die Medienpolitik und die Außenpolitik – unzulässig miteinander vermischt.

Kaum Widerstand

Dabei machte sie sich nicht einmal die Mühe, die Notwendigkeit der Maßnahme zu belegen oder zu erklären. Man werde „nicht zulassen, dass Apologeten des Kremls ihre toxischen Lügen zur Rechtfertigung von Putins Krieg verbreiten oder Zwist in unserer Union säen“, erklärte die deutsche Behördenchefin Ursula von der Leyen – das mußte als Begründung reichen. Großen Widerstand gab es nicht, sieht man von einzelnen Europaabgeordneten und NGOs wie EDRI ab, die die mangelnde Mitwirkung des Parlaments bemängeln.

Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen stehen „Fake News“ und „Desinformation“ aus Russland bereits seit Jahren im Fokus der EU. Wegen des Ukraine-Konflikts wurde im Auswärtigen Dienst EAD schon 2015 eine Taskforce für „Strategische Kommunikation“ eingerichtet.

Der Boden für regulative Eingriffe war also bereitet, und das schon seit Jahren. Zum anderen hat die EU ihr Verbot nicht als Maßnahme gegen bestimmte Informationen, Meinungen oder Journalisten präsentiert, sondern als „restriktive Maßnahme“ (Sanktion) gegen russische „Manipulation“. Sie kann sich so als Hüterin einer freien Öffentlichkeit präsentieren und den Vorwurf der Zensur abwehren.

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