Aufgelesen: Habeck will für Kriegsverluste haften

In Brüssel ist Urlaubszeit. Wir nutzen das „Sommerloch“, um lesenswerte Beiträge anderer Blogs und Medien zu präsentieren. Heute ein Beitrag zu neuen Garantien für Investitionen deutscher Firmen in der Ukraine.

Das Wirtschaftsministerium weitet die Garantien für Investitionen deutscher Firmen in der Ukraine aus. Demnach werden ab sofort nicht nur Eigentumsschäden bis zum vollständigen Verlust des Investments gedeckt. Auch Konvertierungs- und Transferrisiken für Zinszahlungen auf beteiligungsähnliche Darlehen werden jetzt abgesichert. Diese Politik eines „Fasses ohne Boden“ muss umgehend beendet werden, kommentiert Tobias Riegel.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einer Erklärung mitgeteilt, dass die Bundesregierung die Garantiekonditionen für deutsche Investitionen in der Ukraine „verbessern“ werde. Weiter heißt es dort:

„Konkret werden ab sofort nicht nur Eigentumsschäden bis zum vollständigen Verlust des Investments gedeckt. Auch Konvertierungs- und Transferrisiken für Zinszahlungen auf beteiligungsähnliche Darlehen werden jetzt abgesichert. Dabei handelt es sich um langfristige Kredite, die deutsche Unternehmen häufig – neben der üblichen Eigenkapitalbeteiligung – zur Finanzierung ukrainischer Töchter einsetzen.“

Das Interesse deutscher Investoren an den Garantien sei ungebrochen, auch für Investitionen in der Ukraine, so das Ministerium. Gegenwärtig bestünden für die Ukraine Investitionsgarantien für 14 Unternehmen mit einem gesamten Deckungsvolumen (Höchsthaftung) in Höhe von 280 Millionen Euro. Weitere Unternehmen hätten Deckungsanträge gestellt, die zügig bearbeitet würden. Im Ergebnis würden Garantien dann übernommen, wenn die Investitionen förderungswürdig und risikomäßig vertretbar seien, so die Erklärung, in der es weiter heißt:

„Investitionsgarantien bieten Schutz gegen den Verlust von Gesellschafter-/Gläubigerrechten, Vermögen oder Erträgen, soweit die Verluste durch politische Maßnahmen oder Ereignisse in dem Anlageland verursacht worden sind. Neben Enteignungs- und Kriegsrisiken zählen hierzu vor allem auch Risiken, die aus der Unmöglichkeit der Konvertierung oder des Transfers von Beträgen in die Bundesrepublik Deutschland oder aus Zahlungsverboten durch einen staatlichen Hoheitsakt resultieren.“

Näheres zur Anpassung der Investitionsgarantien findet sich in der oben verlinkten Erklärung sowie auf der Webseite investitionsgarantien.de . Dort erfährt man auch, dass die Investitionsgarantien in der Praxis von den „Wirtschaftsprüfern“ von PricewaterhouseCoopers abgewickelt werden.

Solche umfänglichen Garantien werden dann wahrscheinlich auch für die Panzerfabrik gelten, die Rheinmetall aktuell in der Ukraine plant, wie Medien berichten. Diese Fabrik wäre sicherlich ein bevorzugtes Ziel des russischen Militärs – würden bei einer Zerstörung also die deutschen Bürger dafür gerade stehen müssen? Und was würden diese Bürger eigentlich im Gegenzug dafür bekommen, wenn sie die Risiken unter anderem von Rüstungskonzernen absichern würden.

Weiterlesen in den „Nachdenkseiten“