Aufgelesen: Europäische Biometriedaten für die USA

In Brüssel hat die Urlaubszeit begonnen. Wir nutzen das „Sommerloch“, um lesenswerte Beiträge anderer Blogs und Medien zu präsentieren. Heute ein Beitrag zur US-gesteuerten biometrischen Überwachung.

US-Behörden wollen Fingerabdrücke und Gesichtsbilder in insgesamt 40 Staaten abfragen, die meisten davon in Europa. Mit einem Kniff setze sich die EU-Kommission an die Spitze der Gespräche über das Vorhaben, schreibt Matthias Monroy.

Insgesamt 40 Länder nehmen derzeit am „Visa Waiver Program“ (VWP) der US-Regierung teil. Washington garantiert damit, dass die Bürger:innen der betreffenden Staaten zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken für maximal drei Monate ohne Visum einreisen dürfen. Die Regelung gilt gegenseitig, auch US-Staatsangehörige können die 40 Länder visafrei besuchen. Unter den Teilnehmenden des VWP befinden sich fast alle Schengen-Staaten.

Nun verlangt die US-Regierung, dass die am VWP teilnehmenden Staaten im Rahmen einer „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) Zugang zu ihren polizeilichen Biometrie-Datenbanken gewähren. US-Grenz- und Polizeibehörden sollen dafür Fingerabdrücke und Gesichtsbilder in Informationssystemen in den Schengen-Staaten abfragen dürfen. Ein solcher Direktzugriff aus dem Ausland ist selbst unter befreundeten Geheimdiensten unüblich.

Es ist nicht die erste derartige Forderung an die VWP-Staaten. Im Jahr 2006 hat die US-Regierung bereits vorgeschrieben, dass nur Länder, die biometrische Reisepässe ausgeben, an dem Programm teilnehmen dürfen. 2008 führten US-Behörden das verpflichtende ESTA-System zur Voranmeldung des Grenzübertrittes ein. Ein Jahrzehnt später mussten alle VWP-Staaten „Preventing and Combating Serious Crime“ (PCSC) für ihre Kriminalpolizeien unterschreiben.

In der EU sorgt die geforderte „Partnerschaft“ für die Herausgabe von Biometriedaten seit über einem Jahr für Kontroversen. Im Februar 2022 hat die US-Regierung einige VWP-Staaten erstmals über die Pläne informiert, darunter auch Deutschland. Demnach soll es sich um bilaterale Abkommen mit den einzelnen Regierungen handeln. Weigern sich diese, ihre Datenbanken zu öffnen, droht ihnen ab 2027 der Rauswurf aus dem US-Programm für visafreies Reisen.

Die EU-Visapolitik gehört seit dem 1997 geschlossenen Vertrag von Amsterdam zum sogenannten Schengen-Besitzstand. Entsprechende Abkommen mit anderen Regierungen müssen deshalb für alle Schengen-Staaten gleichermaßen gelten. Über die Umsetzung und Befolgung der Visafreiheit wacht die EU-Kommission, die deshalb auch Vertragsverletzungsverfahren einleiten kann. Eigentlich müsste Brüssel gegen die US-Regierung vorgehen: Denn Bürger:innen aus Bulgarien, Rumänien und Zypern wird die Teilnahme am visafreien Reisen in die USA weiterhin verwehrt, die drei Staaten werden also benachteiligt.

Anstatt die US-Regierung deshalb zu maßregeln und das daran gekoppelte EBSP auf Eis zu legen, treibt die Kommission dieses noch voran. Brüssel verfolge dazu einen „pragmatischen Ansatz“, indem die geforderte „Grenzpartnerschaft“ als „von Fragen im Zusammenhang mit der Visapolitik getrennt“ behandelt wird. Dies geht aus einem Dokument hervor, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht hat.

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