Aufgelesen: Die blinden Flecke der EU-Kommission

Die EU-Kommission soll als “Hüterin der Verträge” die Einhaltung des europäischen Rechts in allen Mitgliedsstaaten sicherstellen. Aber damit nehmen es die Beamten unter Präsidentin von der Leyen nicht so genau. Besonders bei Umweltvergehen lassen sie nationale Regierungen ungestraft davon kommen.

Dieser Artikel ist zuerst in “Investigate Europe” erschienen.

Wenn es um die Verteidigung der europäischen Grundwerte geht, dann spart Ursula von der Leyen nicht an Pathos. “Der Rechtsstaat und der Kampf gegen die Korruption werden im Kern unserer Arbeit stehen”, versprach sie bei ihrer Antrittsrede im Europäischen Parlament zur erneuten Kandidatur für die Präsidentschaft der EU-Kommission im Juli. 

Ganz ähnlich lautete auch schon das Versprechen zu Beginn ihrer ersten Amtsperiode: “Bei der Achtung des Rechtsstaates” werde es “niemals Kompromisse” geben, deklarierte sie. “Justitia ist blind – sie verteidigt die Rechtsstaatlichkeit, wo immer sie angegriffen wird.”

Das klingt gut. Doch in der Praxis halten sich von der Leyen und ihre Beamten längst nicht immer daran. Das belegen die Daten über die laufenden sogenannten Vertragsverletzungsverfahren, die Investigate Europe ausgewertet hat.

Demnach verschont die Kommission in mehr als 40 Fällen die verantwortlichen Regierungen vor Bestrafung, obwohl die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg urteilten, dass die jeweiligen nationalen Regierungen das EU-Recht brechen.

Vor allem beim Verstoß gegen die  EU-Umweltgesetze verzichten Präsidentin von der Leyen und ihre Beamten auf ihr schärfstes Instrument: Anstatt die Rechtsbrecher mit hohen Geldstrafen zu belangen, gewähren sie ihnen viele Jahre lang Aufschub.

Weiterlesen in “Investigate Europe”. Siehe auch unseren Beitrag zum Streit um Schengen, wo die EU-Kommission ebenfalls seit Jahren untätig bleibt.