Zwei Einwände zum EuGH-Urteil
Ungarn und die Slowakei müssen auch gegen ihren Willen Flüchtlinge aufnehmen. Der EU-Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung sei rechtens, urteilte das höchste EU-Gericht. Doch es gibt zwei Probleme.
Zum einen kam der Beschluss zur Umverteilung damals auf ungewöhnlichen Wegen zustande. Er wurde kurzfristig auf die Tagesordnung der EU-Innenminister gesetzt – Ungarn & Co. wurden überrumpelt.
In Brüssel war nämlich erwartet worden, dass das Streitthema auf den EU-Gipfel gehen würde. Dort wäre Einstimmigkeit nötig gewesen. Stattdessen kam der Beschluss mit qualifizierter Mehrheit zustande.
Die Verweigerer wurden schlicht überstimmt. Was politisch fragwürdig ist. “Noch nie ist in der EU der Mehrheitsentscheid in einer so heiklen Frage wie der Migration angewandt worden”, schrieb die SZ seinerzeit.
Das zweite Problem betrifft die Umverteilung aus Griechenland und Italien. Sie sei ein geeignetes Mittel, um die beiden Ankunftsländer zu entlasten, meinen die EU-Richter in ihrem Urteil.
Doch genau das haben die letzten beiden Jahre widerlegt. Griechenland und Italien wurden eben nicht entlastet – weil auch die anderen, angeblich willigen EU-Länder kaum Quotenflüchtlinge aufnehmen.
Selbst Deutschland hat sein Plansoll verfehlt, Italien sprach jüngst vom Scheitern der EU in der Flüchtlingspolitik. Und in Griechenland nimmt die Zahl der festsitzenden Flüchtlinge sogar wieder zu…
Siehe auch “Gegen die Wand gefahren” zur EU-Flüchtlingspolitik
Jochen Vogel
8. September 2017 @ 06:53
Mir scheint, beim EuGH hatten sie die falsche subject matter, weil es vielleicht um fremdinitiierte Aus-, Um- und Ansiedlung (CDU-Wahlprogramm:”relocation and resettlement”) und gar nicht um Flüchtlingspolitik geht. Und die Ungarn und Slowaken sehen sich vielleicht insofern nicht in der Pflicht, da sie sich an den Machenschaften der Flüchtlingsschaffung, Interventionen und Regimechange, nicht beteiligen ? Die Polen allerdings sollten hier nichts abwimmeln, denn in the coalition of the ‘willing’ (willing to do what???) waren sie wohl damals dabei und ever since, haben also einen Anteil und damit auch eine Verantwortlichkeit für die Flüchtlingsschaffung-Menschenvertreibung. Doch genau darauf scheint mir ‘unsere’ Regierung nicht abzustellen
GS
6. September 2017 @ 13:35
Die werden sich einfach weiter weigern, ihre Quote zu erfüllen…wie ja die meisten anderen Länder auch. Wie war das zum Beispiel noch mit den Franzosen? Niemand holt sich gerne Leute aus Afrika und arabien ins Land. Das ist schon fast ein deutsches Alleinstellungsmerkmal.
Peter Nemschak
7. September 2017 @ 08:43
Solange die Außengrenzen nicht weitgehend dicht sind, wird es schwierig, die Mitgliedsländer von einem automatischen Verteilsystem zu überzeugen. Der jetzige Beschluss des EuGh sollte als einmalige Maßnahme ohne Präjudiz verstanden werden.
Eurotanic
6. September 2017 @ 11:29
Demokratie wir in EuUROtopia vollkommen missverstanden als Mehrheitswahlrecht. Nicht ist falscher als das. Nach Staatsrecht kann Demokratie immer nur ein Rexht auf Rexht sein. Ansonsten wäre jede Kneipenschlagerei ein demokratischer Akt. Da gewinnt auch immer die Mehrheit.
Peter Nemschak
6. September 2017 @ 10:20
Die Verteilungsfrage ist sekundär geworden. Eine strikte Obergrenze für Migranten, egal aus welchem Grund sie nach Europa kommen, muss das Ziel sein. Die heutigen Sicherheitsprobleme auf unserer Welt sind andere als jene zu der Zeit als die nach wie vor geltenden Flüchtlingskonventionen geschaffen wurden. Moderne Kriege und Bürgerkriege haben keinen Anfang und kein Ende. Unsicherheit und wenig lebenswerte Zustände sind in manchen Gebieten der Erde zum Dauerzustand geworden. Eine Massenmigration nach Europa würde daran nichts ändern. Also muss sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gestoppt werden.