Wirrwarr bei Flughafen-Checks
Sind das schon die Vorboten für den G-20-Gipfel? Wer in Hamburg das Flugzeug besteigt, muss sich auf umfangreiche Sicherheitskontrollen einstellen – incl. Ganzkörper-Scanner. In Brüssel läuft es ganz anders.
Nach den Terror-Anschlägen in Brüssel wurden die Passagiere eine Zeitlang schon am Eingang streng kontrolliert. Sogar ein Scanner für das Gepäck war aufgestellt. Mittlerweile ist er wieder weg.
Wie vor dem März 2016 gelangt man wieder unbehelligt in die Abflughalle. Dort kann man auf Europa-Flügen sein Gepäck selbst aufgeben – ohne Identitäts-Kontrolle und ohne Ausweis. Alles läuft automatisch.
In Hamburg hingegen wurde die Sicherheit verstärkt. Dort kommt man zwar auch ohne Sperre in den Airport. Doch beim Check-In stehen Ganzkörper-Scanner, die man mit erhobenen Händen über sich ergehen lassen muss.
Nach dieser peinlichen Prozedur werden einzelne Gepäckstücke akribisch überprüft. Ich musste mein Notebook abgeben, das offenbar auf Sprengstoff-Spuren getestet wurde – natürlich ohne Ergebnis 🙂
In Berlin-Tegel läuft es wieder anders. Von einheitlichen Sicherheits-Standards, die die EU vorschreibt, keine Spur. Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich werde das Thema weiter verfolgen…
Die Rechtslage
Auf allen Flughäfen in der EU können die Fluggäste mit Ganzkörperscannern durchleuchtet werden. Dies kann entweder eine Standardkontrolle sein oder ein zusätzliches Verfahren, um die Ursache eines Alarms aufzuklären.
Jedes EU-Land beschließt selbst, ob es diese Scanner verwenden will. Hat es sich aber dafür entschieden, muss es sich an die EU-Vorschriften halten. Wenn Sie aufgefordert werden, sich mit einem solchen Scanner durchleuchten zu lassen, sollten Sie insbesondere wissen, dass
- Ihnen die Möglichkeit gegeben werden muss, eine Durchleuchtung mit einem Ganzkörperscannern abzulehnen. In diesem Fall werden Sie auf andere Weise durchsucht, darunter auf jeden Fall durch Abtasten;
- Sie vollständige Informationen über die verwendete Technologie erhalten müssen, bevor Sie durchleuchtet werden;
- Sie verlangen können, dass das Bild Ihres Körpers je nachdem nur von einer Frau oder nur von einem Mann geprüft wird;
- der/die Überprüfer/-in sich anderswo befindet und Sie nicht selbst sehen kann;
- das Bild unscharf gemacht wird, so dass Sie nicht identifiziert werden können und das Bild weder vervielfältigt noch gespeichert oder ausgedruckt werden kann;
- nur Scanner verwendet werden, die nicht mit ionisierender Strahlung arbeiten.
Quelle: EU-Kommission
P.S. Die ersten drei Punkte wurden bei meinem Besuch in Hamburg nicht umgesetzt.
Peter Nemschak
4. Juli 2017 @ 13:43
Braucht es für jeden Sch… eine Verordnung der EU? Hausverstand und Wehrwille sollten reichen. Was machen die national zuständigen Beamten in Führungsfunktionen wenn sie zusammenkommen – und das recht häufig? Die Disziplinierung der Bürokratien in der EU lässt zu wünschen übrig. Es gibt nach wie vor zu viel Fett im System. Nicht mehr sondern mehr effizienter Staat ist angesagt. 10% weniger Köpfe würden den 90% verbliebenen erleichtern, ihre Arbeit effizienter zu tun.
Pienaar
5. Juli 2017 @ 11:14
@ Peter Nemschak. Ihr populistisches Grundsatz-Pamphlet ist bei einem Thema wie internationalen Flügen in einem europäischen Luftraum unangebracht. Sie sollten schon sehen, wo es Sinn macht, sich auf gemeinsame Standards zu einigen un wo nicht. Hier macht es Sinn. Aber Unsinn zu schreiben und gleich die Undiszipliniertheit der EU-Bürokratie ins Feld zu führen macht natürlich mehr Spaß.
Peter Nemschak
5. Juli 2017 @ 14:47
Sie sagen selbst: hier macht es Sinn. Warum passiert es nicht?
Cottin
4. Juli 2017 @ 12:49
In Köln gibt es die Scanner.., In Porto wiederum nicht. Ich verstehe nicht, dass jeder Flughafen anders funktioniert. Auch die Ausweiskontrollen sind jedesmal unterschiedlich. Verrückt…!
ebo
4. Juli 2017 @ 12:50
@Cottin Eben. Von einheitlichen Sicherheits-Standards sind wir miles&more-weit entfertn 😉