Wirrwarr bei Flughafen-Checks

Sind das schon die Vorboten für den G-20-Gipfel? Wer in Hamburg das Flugzeug besteigt, muss sich auf umfangreiche Sicherheitskontrollen einstellen – incl. Ganzkörper-Scanner. In Brüssel läuft es ganz anders.

Nach den Terror-Anschlägen in Brüssel wurden die Passagiere eine Zeitlang schon am Eingang streng kontrolliert. Sogar ein Scanner für das Gepäck war aufgestellt. Mittlerweile ist er wieder weg.

Wie vor dem März 2016 gelangt man wieder unbehelligt in die Abflughalle. Dort kann man auf Europa-Flügen sein Gepäck selbst aufgeben – ohne Identitäts-Kontrolle und ohne Ausweis. Alles läuft automatisch.

In Hamburg hingegen wurde die Sicherheit verstärkt. Dort kommt man zwar auch ohne Sperre in den Airport. Doch beim Check-In stehen Ganzkörper-Scanner, die man mit erhobenen Händen über sich ergehen lassen muss.

Nach dieser peinlichen Prozedur werden einzelne Gepäckstücke akribisch überprüft. Ich musste mein Notebook abgeben, das offenbar auf Sprengstoff-Spuren getestet wurde – natürlich ohne Ergebnis 🙂

In Berlin-Tegel läuft es wieder anders. Von einheitlichen Sicherheits-Standards, die die EU vorschreibt, keine Spur. Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich werde das Thema weiter verfolgen…

Die Rechtslage

Auf allen Flughäfen in der EU können die Fluggäste mit Ganzkörperscannern durchleuchtet werden. Dies kann entweder eine Standardkontrolle sein oder ein zusätzliches Verfahren, um die Ursache eines Alarms aufzuklären.

Jedes EU-Land beschließt selbst, ob es diese Scanner verwenden will. Hat es sich aber dafür entschieden, muss es sich an die EU-VorschriftenEnglish halten. Wenn Sie aufgefordert werden, sich mit einem solchen Scanner durchleuchten zu lassen, sollten Sie insbesondere wissen, dass

  • Ihnen die Möglichkeit gegeben werden muss, eine Durchleuchtung mit einem Ganzkörperscannern abzulehnen. In diesem Fall werden Sie auf andere Weise durchsucht, darunter auf jeden Fall durch Abtasten;
  • Sie vollständige Informationen über die verwendete Technologie erhalten müssen, bevor Sie durchleuchtet werden;
  • Sie verlangen können, dass das Bild Ihres Körpers je nachdem nur von einer Frau oder nur von einem Mann geprüft wird;
  • der/die Überprüfer/-in sich anderswo befindet und Sie nicht selbst sehen kann;
  • das Bild unscharf gemacht wird, so dass Sie nicht identifiziert werden können und das Bild weder vervielfältigt noch gespeichert oder ausgedruckt werden kann;
  • nur Scanner verwendet werden, die nicht mit ionisierender Strahlung arbeiten.

Quelle: EU-Kommission

P.S. Die ersten drei Punkte wurden bei meinem Besuch in Hamburg nicht umgesetzt.