Bankster werden bestraft (vielleicht)
Wer wurde nach Finanz-und Eurokrise eigentlich bestraft, fragte ich am 17. Januar in diesem Blog. Keiner, hieß damals die Antwort. Betrügerische Banker mussten bisher nicht ins Gefängnis.
Das soll sich nun ändern. Wenn es nach dem Europaparlament geht, werden Insider-Händler und kriminelle Bankster künftig mit Höchststrafen von mindestens vier Jahren Haft bedroht.
Nicht nur die Manipulation von Zinsen, Kursen und anderen Finanzdaten, sondern auch Anstiftung und Beihilfe werden strafbar – endlich.
Allerdings müssen die EU-Staaten noch zustimmen. Ich bin mal gespannt, ob London da mitmacht… – Mehr hier
Peter Nemschak
4. Februar 2014 @ 17:16
Insiderhandel und Finanzbetrug sind bereits jetzt strafbar. Strafen werden auch derzeit schon verhängt. Was offenbar fehlt, ist eine Vereinheitlichung der Straftatbestände und Strafhöhen auf EU-Ebene. Eine agressive Geschäftspolitik, so ferne sie im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgt, kann nicht Gegenstand des Strafrechts sein. Hier müssen im Interesse des Rechtsstaates klare Grenzen gezogen werden. Unternehmerisches Handeln zu kriminalisieren, ist jedenfalls problematisch. Der Risikofreude der Banken Grenzen zu setzen, ist Aufgabe des Regulators, nicht des Staatsanwalts.