Wenn das Recht die Realität ignoriert
Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Und wenn das Recht unsinnig wird? Dann macht man einfach weiter, als wenn nichts geschehen wäre. Das höchste EU-Gericht zeigt, wie es geht.
Man nehme: Die Dublin-Verordnung, die die Zuständigkeit für Asylbewerber in der EU regelt. Mehrere hunderttausend Flüchtlinge, die in kleines EU-Land (Kroatien) drängen.
Und den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der nun darüber befinden musste, ob die Flüchtlinge weiterreisen durften oder – wenigstens im Prinzip – zurückgeschoben werden mussten.
So sieht es nämlich die Dublin-III-Verordnung vor. Alle hätten in Kroatien bleiben müssen, dem Ersteinreise-Land in der EU. Dort und nur dort müssen die Asylanträge gestellt werden.
Doch im Herbst 2015, zur Zeit der großen Flüchtlingskrise, glaubte nicht einmal mehr Kanzlerin Merkel an Dublin. Sie setzte sich über das Recht hinweg und machte die Grenze auf.
Merkel bekommt Recht, Kroatien nicht
Dennoch haben die Richter nun festgestellt, dass Dublin weiter gilt – auch in Ausnahmesituationen wie 2015. Doch nicht etwa Merkel sei im Unrecht gewesen (obwohl sie Dublin ignorierte), sondern Kroatien.
Denn Merkel kann sich auf die so genannte “Eintrittsklausel” berufen – also das Recht, Asylanträge aus humanitären Gründen anzunehmen, obwohl Deutschland eigentlich gar nicht zuständig war
Für Kroatien hingegen gab es keine Entschuldigung – obwohl das sogar die Generalanwältin des höchsten Gerichts das so gesehen hatte.
Illegal sind nur die Flüchtlinge
Anders gesagt: Für kleine Länder wie Kroatien gilt das Recht in aller Härte, für große wie Deutschland hingegen gibt es “humanitäre” Ausnahmen.
Und illegal sind natürlich nur die Flüchtlinge – und nicht die willkürlichen Entscheidungen der Regierungen, die sie – ohne Abstimmung mit der EU – hin- und herschieben.
Das zeigt, was passiert, wenn Recht zu Unsinn wird, weil es der Realität nicht mehr angepasst ist – und weil die Politik sich weigert, das Recht (Dublin) entsprechend neu zu fassen…
Siehe auch meine ausführliche Analyse bei Cicero Online (“Mehr Fragen als Antworten”) sowie “Dublin forever”
mister-ede
28. Juli 2017 @ 19:16
1. „Sie [Merkel] setzte sich über das Recht hinweg“
Nein. Das hat der EuGH ja gerade festgestellt.
2. „für große wie Deutschland hingegen gibt es ‚humanitäre‘ Ausnahmen“
Nein. Auch Luxemburg kann das Selbsteintrittsrecht nach Art. 17 I der EU-Verordnung 604/2013 nutzen. Es handelt sich also offensichtlich nicht um ein Sonderrecht für Deutschland.
3. „Für kleine Länder wie Kroatien gilt das Recht in aller Härte“
Nein. Kroatien hat lediglich die Formvorschriften des Art. 17 II der EU-Verordnung 604/2013 nicht ordentlich angewendet. Ansonsten ist es ja durchaus zulässig, Flüchtlinge aus humanitären Gründen in ein anderes EU-Land gehen zu lassen.
4. „Und illegal sind natürlich nur die Flüchtlinge“
Woraus entnehmen Sie das? Gab es denn auch nur ein einziges Strafverfahren gegen einen Flüchtling, weil er nicht in Kroatien verblieben ist?
Fazit:
Ich verstehe nicht, wieso Sie die Bundesregierung dafür kritisieren, dass sie in rechtlich vertretbarer und menschlich gebotener Weise gehandelt hat. Das sollte uns doch freuen, kommt ja schließlich nicht allzu häufig vor.
ebo
28. Juli 2017 @ 19:36
@Mister Ede. Danke für die ausführliche Antwort. Hier meine Gegenrede:
1. Das EuGH-Urteil ist in sich widersprüchlich. Einerseits soll Dublin immer gelten, andererseits gibt es ein Selbsteintrittsrecht. Übrigens hat Merkel ja selbst erklärt, dass sie Dublin für überholt hielt.
2. Hat Luxemburg aber nicht getan. Und Schweden hat die Grenzen schnell dicht gemacht, genau wie Österreich. Deutschland stand letztlich allein, das Urteil wurde deshalb ja auch als Pro-Merkel-Urteil ausgelegt.
3. Kroatien hat den Prozeß verloren. Das ist keine Formsache. Schon gar nicht für ein kleines, erst kürzlich in die EU eingetretenes Land, das noch dazu die Außengrenze Schützen soll.
4. Zitat EuGH: “Überdies ist das Überschreiten einer Grenze ohne Einhaltung der Voraussetzungen der im betreffenden Mitgliedstaat geltenden Regelung zwangsläufig als „illegal“ im Sinne der Dublin-III-Verordnung einzustufen.” Quelle:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170704818&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Übrigens kritisiere ich in diesem Post nicht die Bundesregierung, sondern den EuGH – wie viele andere auch, z.B. Prantl. Die Bundesregierung ist dafür zu kritisieren, dass sie das europäische Asylrecht nicht reformieren und Dublin abschaffen will, obwohl dies offensichtlich überfällig ist.
mister-ede
28. Juli 2017 @ 20:24
Vielen Dank für die schnelle Antwort und bezüglich meines Fazits zu der Aufklärung.
Zu 1)
Das Selbsteintrittsrecht ist ja Bestandteil der Dublin-Verordnung. Insofern gilt Dublin und gilt das Selbsteintrittsrecht. Und dass Dublin überholt ist, ist ja wirklich kein Geheimnis. Es wäre Zeit für ein solidarisches gemeinsames Migrations- und Asylsystem in der EU.
Zu 2)
Das stimmt zwar, steht aber nicht im Widerspruch zu meiner Aussage. Luxemburg kann das Selbsteintrittsrecht nutzen, muss es aber natürlich nicht nutzen.
Zu 3)
Kroatien hätte lediglich die Flüchtlinge fragen müssen, ob es für sie in Ordnung ist, dass Deutschland das Verfahren übernimmt. Dann wäre das Verhalten Kroatiens nicht zu beanstanden gewesen. Das war mit „Formvorschrift“ gemeint.
Zu 4)
Danke für den Link. Mit Grenzübertritt bezogen Sie sich auf die Einreise in die EU und nicht auf die Weiterreise innerhalb der EU. Das ist natürlich ein ganz anderer Sachverhalt und insofern passt meine Aussage dazu nicht.
mister-ede
28. Juli 2017 @ 20:31
P.S. Gerade Ihren Artikel auf Cicero gelesen. Die Umverteilung ist auch nicht in der Dublin-Verordnung geregelt. Der Beschluss beruht auf Art. 78 III AEUV.
ebo
28. Juli 2017 @ 20:41
Habe ich auch nicht behauptet. Das Gericht widerspricht sich selbst, auch das EU Recht ist nicht eindeutig. Übrigens wurde die Umverteilung beschlossen, bevor Merkel Deutschland zum Magneten machte. Die Lage hat sich durch die Grenzöffnung grundlegend geändert.
mister-ede
28. Juli 2017 @ 21:42
„Jedenfalls ist sie in der Schengen-Verordnung nicht vorgesehen – genauso wenig wie die von der EU beschlossene ‚Umverteilung‘ von Flüchtlingen.“
Das klang für mich, als würden Sie die Rechtsgrundlage für den Umverteilungsbeschluss vermissen. Aber dann ist ja alles gut.
„Die Lage hat sich durch die Grenzöffnung grundlegend geändert“
Kohl war das, 1985 – oder?
„bevor Merkel Deutschland zum Magneten machte“
Ich kann dieser Wortwahl nichts abgewinnen. Sei es drum. Wünsche noch ein angenehmes Wochenende.
GS
28. Juli 2017 @ 12:52
Nunja, jedes andere Land, das keine EU-Außengrenze hat, hätte die “humanitäre Ausnahme” auch bekommen. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass das EuGH gesagt hätte, dass ein Land nicht nach Gusto Millionen Leute über die Asylschiene reinlassen kann. Theoretisch ist es schließlich so, dass über die Freizügigkeit andere Länder auch belastet werden könnten durch einseitige Entscheidungen wie jene Merkels. Freilich ist es so, dass die Füchtlinge natürlich eh nur in die wenigen Flüchtlingsschlaraffenländer wie D wollen.
Ansonsten bin ich zufrieden mit dem Urteil, denn das wird die EU noch mehr unter Druck setzen, eine Lösung gemäß Kurz/Macron zu ermöglichen, also de facto die Fluchtrouten zuzumachen. Ich finde das sehr begrüßenswert.
asisi1
28. Juli 2017 @ 08:48
warum werden wohl heute behördliche schreiben oder richterliche verfügungen von selbigen nicht mehr unterschrieben. weil alle angst vor späteren forderungen haben. sie wissen,das Deutschland kein Rechtsstaat ist und jemals war und das was sie richten oder angeordnet haben falsch ist.
aber sie werden der Gerechtigkeit nicht entkommen!
Peter Nemschak
28. Juli 2017 @ 10:09
Sie verwechseln Recht, Gerechtigkeit und bürokratische Verfahren (Fehlen von Unterschriften = irrelevant). Wenn gesetzliche Vorschriften unzweckmäßig sind, müssen sie auf legalem Weg geändert werden. Nur weil eine rechtliche Bestimmung für manche Betroffenen unangenehm ist, kann sie im Ganzen durchaus sinnvoll sein. Was Österreich betrifft, könnten unter der vom EuGh getroffenen Entscheidung maximal, wenn überhaupt, ein paar hundert Flüchtlinge nach Kroatien zurückgeschoben werden. Sollten zu viele Flüchtlinge von Deutschland nach Kroatien zurückgeschoben werden, könnte Deutschland zusätzliche Beamte schicken, um die Menge an Anträgen schneller bewältigen zu können. Jeder erfahrene Jurist wird Ihnen bestätigen: von einem Gericht können Sie nicht Gerechtigkeit erwarten sondern bestenfalls ein Urteil – und das kann oft sehr lange dauern! Rechtssicherheit hat auch einen Wert.
Claus
28. Juli 2017 @ 08:29
Die irrlichternde „Rechtsprechung“ des EuGH wie auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) haben dazu beigetragen, dass sich die Mehrheit der Briten mit Grauen von der EU abgewandt haben. Sie wollen diesen Schwachsinn nicht, werden sich in ihrer Entscheidung bestätigt fühlen und genüsslich ihren Tee trinken.
mister-ede
28. Juli 2017 @ 18:50
GB will den EGMR verlassen? Das ist mir neu. Würden Sie kurz verlinken, woher Sie diese Information haben.
Claus
28. Juli 2017 @ 20:56
Habe ich das behauptet? Nehmen Sie es bitte mal mit britischem Humor (Video unter dem Link), dann geht alles viel besser . . .
http://www.spiegel.de/politik/ausland/guardian-sketch-was-hat-die-emrk-grossbritannien-je-gebracht-a-1089337.html