Garantie für Großbanken

Die großen Banken in Euroland genießen indirekte staatliche Subventionen von jährlich mehr als 200 Milliarden Euro. Zu diesem Schluss kommt eine unabhängige Studie, die der grüne EU-Abgeordnete P. Lamberts in Auftrag gegeben hat. Besserung ist nicht in Sicht.

Dabei wären Änderungen dringend geboten, meint Lamberts. Denn bisher gehen Investoren und Spekulanten davon aus, dass große, “systemrelevante“ Banken im Fall einer neuen Krise in der Eurozone von den Staaten gerettet werden.

Bei den Bankenkrisen in Irland und Spanien war dies auch der Fall, nur auf Zypern gingen die Euroretter anders vor – und zerschlugen eine (allerdings relativ kleine) Bank.

Die Erwartung, am Ende „herausgehauen“ zu werden, weil sie „too big to fail“ (zu groß zum Scheitern) sind, verschafft den Großbanken einen Vorteil gegenüber kleinen und mittleren Geldinstituten. Sie müssen weniger Zinsen zahlen und kommen leichter an frische Kredite.

Dies komme einer Subvention von jährlich 233 Mrd. Euro gleich, schätzt Lamberts. „Dies ist einer der großen Funktionsfehler, den die Krise offengelegt hat“. Es sei unverständlich, dass er noch nicht ausgeräumt wurde – schließlich liegen genug Vorschläge auf dem Tisch.

Ursprünglich war geplant, dass große, „systemrelevante“ Finanzinstitute wie die Deutsche Bank aufgespalten werden: in das konservative Privatkundengeschäft auf der einen und das riskante Investmentbanking auf der anderen Seite.

So hatte es eine Expertengruppe um den finnischen Notenbankchef Erkki Liikanen 2012, auf dem Höhepunkt der Eurokrise, vorgeschlagen. Ziel der Spaltung: die Risiken zu mindern und die Privatkunden zu schützen.

Doch EU-Binnenmarktkommissar Barnier schreckt vor einem solch radikalen Schritt zurück. Nach seinem Entwurf soll den Banken lediglich der spekulative Handel auf eigene Rechnung verboten werden.

Die Kommission definiert den Eigenhandel aber sehr eng, so dass Geldhäuser nach Ansicht von Kritikern weiter fragwürdige Geschäfte betreiben können. Zudem sollen Banken ihr Handelsgeschäft rechtlich auslagern – allerdings sind dabei zahlreiche Ausnahmen zugelassen.

In Kraft treten soll die Reform übrigens erst 2017 – also rund zehn Jahre nach Beginn der globalen Finanzkrise…

Siehe zu diesem Thema auch „Ten years after“