“Helden wieder am Pranger”
Offiziell geht die EU mit aller Kraft gegen Steuerflucht und – vermeidung vor. In der Praxis ist davon indes wenig zu sehen. Wer Hinweise gibt, muss sogar mit einem Strafprozess rechnen – wie jetzt wieder in Luxemburg.
Dort stehen die Whistleblower von LuxLeaks erneut vor Gericht, im Berufungsverfahren. A. Deltour, ehemaliger Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hat den sogenannten Luxleaks-Skandal mit aufgedeckt.
Ihm wird Datendiebstahl und die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen. Dafür war er im Juni zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt worden.
Dagegen will er nun vorgehen. Grüne und Linke aus dem Europaparlament unterstützen ihn. Es sei ein Unding, dass die “Helden wieder am Pranger stehen”, so der Linken-MEP F. De Masi. Zitat:
“Wie beim Kampf gegen den Steuersumpf, so versagen EU und Mitgliedstaaten auch beim Schutz von Whistleblowern. Die Quelle der Panama Papers traut sich nicht an die Öffentlichkeit und Deltour und Halet riskieren Gefängnisstrafen. Es ist beschämend, dass die Kommission trotz der offensichtlichen Notwendigkeit noch kein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern vorgelegt hat.”
Nicht nur das: Die Kommission hat es auch noch nicht geschafft, den Steuervermeidern das Handwerk zu legen. Seit den LuxLeaks steigt die Zahl der Steuerdeal sogar sprunghaft an…
P.S. Zudem gehören einige EU-Staaten immer noch zu den “schlimmsten” Steuerparadiesen, siehe hier
Peter Nemschak
14. Dezember 2016 @ 11:29
@ebo Der Unterschied zwischen Individuen und Konzernen besteht u.a darin, dass Konzerne Anbieter vieler Arbeitsplätze sind und allein aus diesem Grund umworben werden.
Peter Nemschak
12. Dezember 2016 @ 21:05
@ebo Eine Frage nationaler Egoismen, aber auch Realitäten. Wie groß ist der Anteil des luxemburgischen Budgets, der aus Steuerprivilegien kommt? Wahrscheinlich ein großer, der sich nicht über Nacht ändern lässt. Mit Kosmetik ist wenig getan. Es bedarf einer Neuordnung der Besteuerung. Damit verbunden wäre ein wesentlicher Verzicht auf nationale Souveränität.
Peter Nemschak
12. Dezember 2016 @ 15:05
Gerichte müssen entscheiden, ob die Whistleblower, die sogenannten “Helden” sich Vergehen schuldig gemacht haben oder nicht. Datendiebstahl und Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen haben etwas mit Untreue zu tun. Steuervermeidungsdeals sind ein politisches Problem, das auf politischer und nicht krimineller Ebene angegangen werden muss.
ebo
12. Dezember 2016 @ 15:07
Es ist genau umgekehrt. Steuerbetrug ist kriminell, die Aufdeckung sollte gefördert und belohnt werden. Die EU versagt auch an dieser Stelle, leider. Aber es wäre von Herrn Juncker wohl zu viel verlangt, jenen zu helfen, die seine Machenschaften aufgedeckt haben, gell?
Peter Nemschak
12. Dezember 2016 @ 16:13
Steuervermeidungsabkommen (Steuergestaltung) wie in Luxemburg und anderen Staaten sind im Unterschied zu Steuerbetrug (Steuerhinterziehung) von physischen und juristischen Personen nicht kriminell. Inwieweit Angestellte von Wirtschaftstprüfern, Anwälten und Notaren an die Verschwiegenheitspflicht gebunden sind, werden die Gerichte feststellen müssen. Auch das Beichtgeheimnis ist geschützt. Offenbar konkurrieren zwei Rechtsgüter.
ebo
12. Dezember 2016 @ 16:15
Die EU müsste sie verbieten. Warum wird die Steuerflucht von Individien bestraft, sogar mit Haft, die Steuerflucht von Großkonzernen hingegen begünstigt?
S.B.
12. Dezember 2016 @ 13:17
“Wer Hinweise gibt, muss sogar mit einem Strafprozess rechnen – wie jetzt wieder in Luxemburg.”
Das gilt selbstverständlich nur für “die Großen” (…gewerbsmäßigen, internationalen Steuerhinterzieher).
Geht es hingegen gegen die kleinen Steuerhinterzieher, darf man ungestraft Steuerdaten dealen, hehlen und in der Verwaltung rechtswidrig verwenden.
Dieses Messen mit zweierlei Maß, nennt sich dann Rechtsstaat. Ich lach mich schlapp!