Hartz IV: Richtig falsches Urteil
Richtiges Urteil, fatale Wirkung: Mit seiner Entscheidung zum Hartz-IV-Bezug einer Rumänin in Deutschland hat das oberste EU-Gericht der Union einen Bärendienst erwiesen.
Zwar ist es im Prinzip richtig, den Bezug von Sozialleistungen an die Arbeitssuche zu binden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, urteilte der EuGH.
Doch die Richter müssen den Kontext bedenken, in dem sie urteilen. Zum einen kann von einer Welle des „Sozialtourismus“ nach Deutschland keine Rede sein, die Zahlen belegen das nicht.
Zum anderen gibt es aber sehr wohl eine Welle der Ausländerfeindlichkeit – und den (vor allem britischen) Versuch, die Freizügigkeit in der EU zu durchlöchern.
Und genau dieser Versuch wird durch das Urteil beflügelt. Wieso die EU-Kommission den Richterspruch dennoch begrüßt hat, ist mir ein Rätsel…
Michael
12. November 2014 @ 07:01
Der EuGH kann, wie jedes Gericht, nicht entscheiden, ob etwas sinnvoll ist, sondern nur, ob etwas rechtens ist – und der Gerichtshof war offensichtlich der Meinung, dass das Unionsrecht der Frau keinen Anspruch garantiert. Hätte der EuGH der betreffenden Frau Anspruch auf Hartz IV zugebilligt, hätte ich mit jedem gewettet, dass die Freizügigkeit nicht mehr lange in den Verträgen gestanden wäre. Die ist nämlich von vornherein nur für Arbeitskräfte gedacht gewesen (und somit noch nicht einmal für Menschen allgemein; sie ist nämlich eine der Grundfreiheiten des Binnenmarktes). Wer also in einem Land keine Arbeit findet, kann die Freizügigkeit nicht in Anspruch nehmen. Die einzige andere Alternative wäre gewesen, in Deutschland die Sozialhilfe und Hartz IV abzuschaffen. Ich erinnere daran, dass hohe Asylbewerberzahlen regelmäßig zur Folge haben, dass das Asylrecht restriktiver gefasst wird, so in den frühen 90er Jahren, aber auch kürzlich (und jeweils mit Zustimmung der SPD und neulich eines Teils der Grünen); die Freizügigkeit in der EU ist nur schwieriger einzuschränken, aber keineswegs unveränderlich. Die Kommission ist natürlich darüber froh, dass nicht durch ein anders lautendes Urteil des EuGH eine Situation entstanden ist, in der die Mitgliedstaaten erst das Unionsrecht massenhaft ignoriert und danach weite Teile davon eingerissen hätten.
Tim
11. November 2014 @ 17:10
@ ebo
Nein, ganz im Gegenteil: Das Urteil neutralisiert eines der wichtigsten Argumente des rechten Spektrums.
Die EU-Zentralisten sollten sich mit dem Gedanken anfreunden, daß nach vielen Jahren katastrophaler Entscheidungen die Union jetzt wieder ganz langsam anfangen muß, Vertrauen aufzubauen. Es müßte doch allmählich durchgedrungen sein, daß das klassische EU-Elitenprojekt gescheitert ist. Mit immer mehr Zentralismus wird man immer mehr Widerstand entfachen.
ebo
11. November 2014 @ 17:45
@Tim
Wen SPON mit dem Urteil aufmacht, so wie heute geschehen, dann haben die Verfechter der „Sozialtourismus“-These mehr Aufmerksamkeit denn je. Was das mit EU-Zentralismus zu tun hat, ist mir schleierhaft. Ich würde ehe von Nationalismus und Chauvinismus reden…
Tim
11. November 2014 @ 17:57
Mehr Aufmerksamkeit heute und morgen, ja.
Aber danach ist das Argument „Sozialtourismus“ tot.
Mit EU-Zentralismus meint man Dinge, die immer gleich für die ganze Union gelten und die der entscheidende Spaltkeil beim Projekt Europa sind. Geht an Euch EU-Eliten natürlich vorbei. 🙂
ebo
11. November 2014 @ 18:46
Dann schau mal hier – von wegen morgen weg: http://www.bbc.com/news/world-europe-30011512
Peter Nemschak
11. November 2014 @ 16:21
Mit diesem Urteil wird den Gegnern der Freizügigkeit der Wind aus den Segeln genommen. Deshalb sehe ich keinen Bärendienst für die EU. Offener oder versteckter Rassismus gehört so oder so zum Standardrepertoire der Rechtspopulisten, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
ebo
11. November 2014 @ 16:37
O-Ton M. Ferber (MEP, CSU): „Das Urteil schafft Klarheit für die deutschen Gerichte und schiebt dem gezielten Zuzug in die Sozialsysteme in Europa einen Riegel vor. Außerdem bestätigt das Urteil auch die CSU-Linie in dieser Debatte: Europa ist zwar eine Solidargemeinschaft, aber Sozialleistungstourismus muss verhindert werden. Mit dem Urteil haben wir Rechtssicherheit: EU-Bürger, die nur mit der Absicht in ein anderes EU-Land kommen, um mit Sozialleistungen ihren Lebensunterhalt zu sichern, haben keinen Anspruch darauf.“