Hartz IV: Richtig falsches Urteil

Richtiges Urteil, fatale Wirkung: Mit seiner Entscheidung zum Hartz-IV-Bezug einer Rumänin in Deutschland hat das oberste EU-Gericht der Union einen Bärendienst erwiesen.

Zwar ist es im Prinzip richtig, den Bezug von Sozialleistungen an die Arbeitssuche zu binden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, urteilte der EuGH.

Doch die Richter müssen den Kontext bedenken, in dem sie urteilen. Zum einen kann von einer Welle des „Sozialtourismus“ nach Deutschland keine Rede sein, die Zahlen belegen das nicht.

Zum anderen gibt es aber sehr wohl eine Welle der Ausländerfeindlichkeit – und den (vor allem britischen) Versuch, die Freizügigkeit in der EU zu durchlöchern.

Und genau dieser Versuch wird durch das Urteil beflügelt. Wieso die EU-Kommission den Richterspruch dennoch begrüßt hat, ist mir ein Rätsel…