Die Justiz prüft, die Politik versagt
WATCHLIST EUROPA 06.11.17 – Der katalanische Separatistenführer – oder Präsident im Exil – Puigdemont hat sich der belgischen Justiz gestellt. Die muss nun bis Montag 9.17 Uhr entscheiden, ob er in U-Haft muss.
Zwingend ist das nicht. Denn es besteht keine Fluchtgefahr – Puigdemont hat bisher mit den belgischen Behörden kooperiert. Er könnte daher auch unter Auflagen freigelassen werden.
Sollte er hingegen in Haft bleiben oder sogar im Eilverfahren nach Spanien abgeschoben werden, so dürfte dies nicht nur die katalanischen, sondern auch die belgischen Separatisten in Wallung bringen.
Schon jetzt spielen sie mit dem Feuer. Vor allem die flämische N-VA, die an der Regierung Michel beteiligt ist, ist unzufrieden. Sie hätte Puigdemont am liebsten politisches Asyl gewährt, wurde aber zurückgepfiffen.
Dennoch hat die Affäre weiter das Potential, eine Regierungskrise in Belgien auszulösen. In Spanien könnte es sogar Unruhen geben. Dort gebe es jetzt wieder “politische Gefangene”, schimpfen die Separatisten.
Das sieht man in Brüssel zwar nicht so. Die EU-Kommission hat der spanischen Justiz sogar ihr volles Vertrauen ausgesprochen. Doch diese Justiz arbeitet mit Vorwürfen, die es anderswo in EUropa nicht gibt.
So sind die angeblichen Straftatbestände “Rebellion” und “Auflehnung gegen die Staatsgewalt” nicht einmal im europäischen Haftbefehl vorgesehen. Im belgischen Recht existieren sie auch nicht…
Siehe auch “Zweifel am EU-Haftbefehl”
WAS FEHLT: Die Politik. Sowohl in Madrid als auch in Brüssel wird die gesamte Affäre weiter als juristisches Problem betrachtet. Doch der Legalismus hilft nicht weiter, zumal es auch Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in Spanien gibt – meinen 100 Europaabgeordnete, Intellektuelle und Schriftsteller (darunter R. Menasse), die die EU-Kommission zum Handel auffordern.
Ihr Appell steht hier (Website von Open Democracy)
Hella-Maria Schier
6. November 2017 @ 11:18
Es klingt in den Medien immer, als ob Rajoy Spanien wäre. Ist denn da so ein einheitliches Bild? Was sagen die linken Parteien und Bürger?
Gibt es keinen Gegenwind? Ärgerlich, dass über die Bürger Rest- Spaniens nichts berichtet wird., als ob es die nicht gäbe. Selbst wenn sie alle gegen eine Loslösung Kataloniens wären, dürften doch Meinungsunterschiede bestehen hinsichtlich der spanischen Vorgehensweise, denn Rajoy scheint ja auch bereit zu sein, es bis zu gewaltsamen Aufstanden eskalieren zu lassen. Bürgerkriegsähnliche Zustände sind aber sicher das Letzte, was die spanischen Bürger wollen. Könnte mir vorstellen, dass sie in diesem Fall die Katalanen eher ziehen lassen, da die Liebe ja auch ohnehin nicht so groß ist. Aber richtet sich die Politik nach ihnen? – Wie wird eigentlich gerechtfertigt, dass Katalonien nicht die gleichen Rechte bekam wie das Baskenland und Navarra? Das ist doch ungerech, da es genau wie diese über eine eigene Sprache und Kultur verfügt. Wieso konnte Rajoy entsprechenden Autonomiestatus Kataloniens 2010 verfassungsmäßig verbieten lassen, während die Basken und Navarra ihn doch haben dürfen??
Und wie konnte Puidgemont davon ausgehen, dass die EU ihn unterstützen würde? Da fühlt man doch erstmal vor, statt sich und die Bürger ins Ungewisse zu stürzen und bis zu 30 Jahre Gefängnis zu riskieren. Da er mit dem jetzigen Szenario rechnen musste, hat er wohl noch irgendwas im Hinterkopf, aber was?
Kleopatra
6. November 2017 @ 10:17
Ein europäischer Haftbefehl kann zwar auch wegen Straftaten, die nicht zu den im Unionsrecht aufgezählten 32 Tatbeständen gehören, ausgestellt werden. Er unterleigt dann aber dem sog. “Erfordernis der beidseitigen Strafbarkeit”. Das heißt, dass eine Auslieferung nur dann erfolgt, wenn die Tat in beiden Ländern strafbar ist – das normale Verfahren bei Auslieferungsanträgen.
ebo
6. November 2017 @ 10:29
Richtig. Und hier dürfte es Probleme geben, da es “Rebellion” und “Aufstachelung” im belgischen Strafrecht nicht gibt!
Kleopatra
6. November 2017 @ 10:55
Exakt hierauf will ich hinaus. E. Beni hat in ihrem Kommentar in eldiario.es (1.11.) vermutet, dass Puigdemont und die anderen sich rechtzeitig haben juristisch beraten lassen, und dass sie sich sehr genau überlegt haben, in welchem Staat sie die besten juristischen Optionen haben. Das belgische Ausführungsgesetz schreibt vor, dass (ausgenommen die berühmten 32 Tatbestände…) die Auslieferung abzulehnen ist, wenn der Tatbestand nach belgischem Recht nicht strafbar ist.