Es gilt deutsches Recht

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM zurückgewiesen. Das Budgetrecht des Bundestags bleibe gewahrt, so Karlsruhe. Doch was ist mit dem Recht der vom ESM gestützten Länder – und wo bleibt das Europaparlament?

Die Bundesregierung kann sich freuen. Ihr wichtigstes Instrument zur Absicherung verunglückter Investitionen in der Eurozone, der ESM, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet.

Das Budgetrecht des Bundestags bleibe trotz Milliarden-Garantien gewahrt, entschieden die Roten Roben im bisher größten Prozess gegen die  umstrittene deutsche Strategie der Euro-“Rettung”.

Dabei hat der Bundestag kaum Einfluss auf den Einsatz des ESM. Der Fonds ist ein Instrument der Exekutive, genauer: der von Deutschland geführten Geberländer. Das Parlament darf nur abnicken.

Die nötigen Mehrheiten hat sich Kanzlerin Merkel in der Eurokrise bei SPD und Grünen besorgt, denn die eigene Koalition mit der FDP reichte nicht aus. Der ESM war ein Notstands-Instrument – nach innen.

Nach außen diente und dient er zur Disziplinierung der Krisenländer. Die ESM-Hilfen sind an strikte Konditionen gebunden, die die umstrittene Troika überwacht.

Das Budgetrecht der Nehmer wird dabei ausgehebelt. Dies gilt umso mehr, wenn der Bundestag Bedenken anmeldet, wie im Fall Zypern. Dann fallen die Auflagen eben noch härter aus.

Das Europaparlament hat diese Praktiken in seinem Troika-Untersuchungsbericht scharf verurteilt. Undemokratisch, intransparent und unprofessionell sei die Arbeit der Troika.

Was kaum einer weiß: der ESM ist bei den Troika-Missionen meist dabei. Er gibt sogar selbst Ratschläge an die Troika. So wurde er bei der Privatisierung in Griechenland zu Rate gezogen.

Das Europaparlament fordert nun, die Troika aufzulösen – und den ESM umzubauen. Er soll kein Werkzeug der Geberländer bleiben, sondern ein Gemeinschaftsinstrument werden und als Europäischer Währungsfonds dienen.

Dann hätte endlich auch das Europaparlament ein Wörtchen mitzureden. Bisher hat es keinerlei Einfluss auf  Troika und ESM – denn alles läuft zwischenstaatlich, am EP vorbei.

Doch ausgerechnet der Bundestag ist dagegen. Er klammert sich an seine mühsam erkämpften Befugnisse in Sachen Euro”rettung” – und verhindert so, den ESM tatsächlich zu demokratisieren.

Aber das interessiert die Richter in Karlsruhe natürlich nicht. Ihnen geht es nur um das deutsche Recht – und nicht um das Unrecht, das Troika und ESM in den Krisenländern und Europa anrichten.

Und um die Demokratie in der EU geht es schon gar nicht. Für Karlsruhe ist die ja ohnehin minderwertig…