Berlin darf EZB-Anleihenkauf überwachen

Darf die Europäische Zentralbank Euro-Staaten im Ernstfall durch Staatsanleihenkäufe in großem Stil stützen? Ja, sagt das Bundesverfassungsgericht. Es fügt aber ein großes Aber hinzu.

Die Karlsruher Richter beugten sich im Wesentlichen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Die Bundesbank darf sich also weiter an EZB-Käufen beteiligen.

Voraussetzung ist aber, dass die EZB sich dabei an bestimmte Regeln hält. Bundestag und Bundesregierung müssen das dauerhaft überwachen und wenn notwendig einschreiten.

Damit halten sich die Verfassungsrichter ein Hintertürchen offen. Indirekt machen sie Berlin zum obersten Währungshüter – jedenfalls im Rahmen dessen, was EZB und EuGH vorgeben.

Für AfD-Gründer B. Lucke kein Grund zur Freude: “Es gibt keine Möglichkeit mehr, Vertragsbrüche und Mandats-Überschreitungen der EZB anzufechten.”, teilte er in einer ersten Reaktion mit.

Demgegenüber zeigten sich die SPD erfreut. „Die deutschen Verfassungsrichter haben sich für ein stärkeres, weil gemeinsames Europa entschieden“, sagt der Europaabgeordnete U. Bullmann.